Häufig gestellte Fragen / FAQ
Habt Ihr Fragen zur Angelfischerei an den Sauerland-Seen? Dann schaut bitte zuerst hier nach. Viele Fragen und Unklarheiten können somit schnell beantwortet werden.
Angelfischerei und Fangtechnik
Es gibt keine klassischen Tiefenkarten.
Einzelne Tiefenangaben finden Ihr auf der Seite „Unsere Seen“
Die Wasserschutzgebietsverordnung wurde von der Bezirksregierung Arnsberg erlassen. Bitte wendet Euch dafür an die Pressestelle der Bezirksregierung: www.bezreg-arnsberg.nrw.de/presse/
Eine Angelmöglichkeit besteht an der Versetalsperre. Weitere Hinweise findet Ihr auf der Seite zum Versesee.
Das Angeln im Hevevorbecken ist nur mit einem Fischereierlaubnisschein gestattet. Aufgrund geringer Kontingente gibt es dafür eine Warteliste. Mehr dazu auf der Seite zum Thema Angelkarten und Bootsplaketten.
Alle Infos hierzu findet Ihr auf den Seiten zu den Seen.
Bitte kontaktiert unseren technischen Support: E-Mail: info@hejfish.com / Tel: +43 677 612 75350
Am 01.05. darf der Zander noch nicht beangelt werden, da diese Fischart vom 01.04. bis 31.05. der gesetzlichen Schonzeit unterliegt.
Fischarten die während der Schonzeit gefangen werden, sind unverzüglich und mit gebotener Sorgfalt ins Fanggewässer zurückzusetzten (siehe §4 Landesfischereiverordnung NRW).
Die Schonzeit des Hechtes endet am 01.05. Der Hecht darf ab diesem Zeitpunkt und unter Berücksichtigung der fischereilichen Bestimmungen beangelt werden.
Die Größe der Fahne ist in den Bestimmungen des Fischereierlaubnisvertrages §7 hinterlegt (ca. 30×50 cm). Die Fahne muss gut sichtbar für andere am Boot befestigt werden.
Etwa 5 Arbeitstage.
In der Regel rund 30 min und maximal 3 Stunden.
Ja, natürlich. Allerdings muss dafür ein eigenes Profil/Konto angelegt werden, incl. Fischereischein und Guthaben.
Mit einer E-Mail an den Support: info@hejfish.com in der Ihr Eure neue E-Mail-Adresse für den Online-Shop angebt.
Die im Rahmen der Fischereierlaubnisverträge eingeräumte Möglichkeit zur Errichtung von Wetterschutzzelten oder -Schirmen im Uferbereich unserer Seen wird wie folgt definiert:
Die Errichtung eines Wetterschutzes ohne Boden im Rahmen der Angelfischerei ist auf eine Größe von 8m³ umbauter Raum begrenzt.
Um Ihnen auch weiterhin attraktive und vielfältige Angelmöglichkeiten zu bieten, bitten wir Sie um Einhaltung dieser Vorgaben.
Die Regelungen für das Nachtangeln sind genauso wie für das Angeln am Tag, d. h. auch hier dürfen Sie nur einen Wetterschutz benutzen.
Die im Rahmen der Fischereierlaubnisverträge eingeräumte Möglichkeit zur Errichtung von Wetterschutzzelten oder -Schirmen im Uferbereich unserer Seen wird wie folgt definiert:
Die Errichtung eines Wetterschutzes ohne Boden im Rahmen der Angelfischerei ist auf eine Größe von 8m³ umbauter Raum begrenzt.
Um Ihnen auch weiterhin attraktive und vielfältige Angelmöglichkeiten zu bieten, bitten wir Sie um Einhaltung dieser Vorgaben.
Als Naturfreund sollte jeder Angler seine Utensilien auch wieder mitnehmen und keinen Müll hinterlassen. Das Angeln ist auch nur an Unrat-freien Stellen gestattet. Leider ist dies nicht immer der Fall. Sollten Sie den Müll anderer Besucher einsammeln wollen, so ist das ein tolles und beispielhaftes Engagement für den Umweltschutz. Wenn Sie diesen in einem blauen Müllsack an einen der öffentlichen Abfallbehälter stellen, so ist das völlig okay.
Die rabattierten Kombi-Plaketten für Bootseigentümer mit Bootsliegeplatz erhalten Sie bei Ihrem Segelclub, Steginhaber oder Liegeplatz-Vermieter.
Infos finden Sie hier: www.kreis-soest.de/umwelt_tourismus/umwelt/jagdundfischerei/fischer/fischerpruefung.php
Einen Jugendfischereischein erhalten Sie auch ohne Ablegen einer Prüfung bis zum Alter von 16 Jahren beim jeweiligen Ordnungsamt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung. In diesem Fall darf der Jugendliche nur in Begleitung einer Person angeln, die im Besitz eines Fischereischeins ist, also nicht allein. Allein angeln ist nur mit einem Fischereischein erlaubt, den man ab einem Alter von 14 Jahren machen kann (s. o.)
Infos hierzu findet Ihr auf dem aktuellen Fischbesatzplan.
Übersicht der Verkaufstellen für Angelkarten, Boots- und Motorplaketten
Teilweise ist für diese Gewässer aber nur eine limitierte Anzahl an FEV erhältlich. Bitte kontaktieren Sie die Ausgabestellen vorab.
Sowohl die ausgedruckte als auch die digitale Angellizenz wird akzeptiert.
Digitale Angellizenz: Die Angler müssen den FEV vor Angelbeginn als pdf herunterladen und auf dem Handy abspeichern, um den Besitz eines gültigen FEVs auch bei schlechtem Empfang / Funkloch nachweisen zu können.
Die Ausübung der Angelfischerei mit Kunstködern ist auch während der Hechtschonzeit gestattet. Allerdings weisen wir darauf hin, dass die gezielte Angelei auf den Hecht während der gesetzlichen Schonzeit (15.02. bis 30.04.) untersagt ist.
Alle Infos hierzu findet Ihr auf unserer Seite „Informationen für ausländische Gäste“.
Nachdem Sie einen Fischereischein beim jeweiligen Ordnungsamt erworben haben, können Sie sich in einer Ausgabestelle einen Angelschein erwerben.
Die Auswahl „entnommen“ / „nicht entnommen“ dient ausschließlich der Statistik. Es entstehen Ihnen dadurch keinerlei Nachteile.
In unsere Fangstatistik werden auch keine personenbezogenen Daten aufgenommen.
Bitte wählt auf der Seen-Übersichtsseite einen See aus. Auf der dazugehörigen Seite findet Ihr die Rubrik „Bootsverleih“ sowie weitere wichtige Informationen zum gewählten See.
Die Ausübung der Angelfischerei mit der Drop-Shot-Montage ist grundsätzlich gestattet, pro Ruten dürfen jedoch nicht mehr als zwei Köder (Anbissstellen) verwendet werden.
Der Kombi-FEV gilt für den Henne-, Möhne-, Sorpe-, Biggesee und der nicht geschützte Teil des Listersees.
Das Fischen mit Kunstködern und auch vom Boot aus, ist hier trotz der Schonzeiten erlaubt.
Dabei ist dann vor allem die Ködergröße wichtig, um möglichst keinen unerwünschten Beifang zu bekommen.
Alles Infos zum Thema haben wir auf der Seite „Kinder- und Jugendangeln“ zusammengetragen.
Auf dem Ahauser See sind aus Sicherheitsgründen keine Boote, auch keine Belly Boote erlaubt.
Die Angelausübung findet dort ausschließlich vom Ufer bzw. auch mit Wathose statt.
Die Nachtangel-Erlaubnis gilt erst ab dem 01.06. um 0.00 Uhr.
Beim Raubfischangeln dürfen pro Rute nicht mehr als zwei Köder (Anbissstellen) verwendet werden. Beim Fischen mit der Hegene sind höchstens fünf Anbissstellen (Nymphen o.ä.) je Angelrute erlaubt. Dies gilt sowohl für die Felchen- als auch Barschhegenen.
Analog der besonderen Bestimmungen des FEV ist es verboten, chemisch präparierte Köder (Powerbait etc.) sowie sonstige Köder, die die Reinhaltung des Trinkwassersees beeinträchtigen können, zu verwenden. Weiterhin ist das Fischen mit Naturködern (Würmer, Maden, Mais etc.) und deren Imitaten verboten.
Die Ausübung der Angelfischerei mit einer Hegene ist gestattet, wenn diese nicht mehr als fünf Anbissstellen aufweist.
Bitte beachten Sie das im FEV geregelte Fanglimit.
Sie dürfen dort auch mit Wobblern usw. fischen.
Lediglich Naturköder wie Teig, Baits, Würmer, Maden usw. sind nicht gestattet.
Die Angelfischerei mit Kunstködern ist unter Beachtung und Einhaltung der jeweiligen FEV-Bestimmungen ganzjährig erlaubt. Eine damit gezielte Befischung einer sich in der Schonzeit befindlichen Fischart ist allerdings untersagt. Außerdem ist vor allem die Ködergröße wichtig um möglichst keinen unerwünschten Beifang zu bekommen.
Die genannten Köder, Blinker, Spinner, Wobbler, Gummifische und Systeme dürfen nur in Verbindung mit einem Stahl- oder Kevlarvorfach verwendet werden.
Der Tages-FEV ist Datum-gebunden und daher immer nur für das auf dem FEV genannte Datum gültig. Für das Nachtangeln nach 24 Uhr ist daher ein FEV für den folgenden Tag erforderlich.
Die Angelfischerei ist auch in trockenen und warmen Sommern möglich, allerdings sind dann die Morgen- und Abendstunden am vielversprechendsten. Aufgrund der hohen Wassertemperaturen bevorzugen viele Fischarten das kühlere Tiefenwasser der Talsperren, daher halten sich die Fische häufig, je nach Schichtung des Wasserkörpers, in den tieferen Bereichen auf. Durch die hohen Wassertemperaturen kann es jedoch unter Umständen auch zu Stresssituationen für die Fische kommen. Um zusätzlichen Stress zu vermeiden, sollte die Angelfischerei zum Wohle der Fische in solchen Situationen unterbleiben.
Ausdrücklich ist die Benutzung bzw. das Verbot eines Setzkeschers gesetzlich in NRW nicht geregelt. Der Ruhrverband empfiehlt jedoch jedem Angler, die Entscheidung für den Setzkescher von einem „vernünftigen Grund“ abhängig zu machen und rät generell von dessen Verwendung ab. Nach §1 des Tierschutzgesetzes ist ein „vernünftiger Grund“ erforderlich, um einem Wirbeltier „Schmerzen, Leiden oder Schäden“ zufügen zu dürfen.
Ob die Hälterung von Fischen im Setzkescher diesem Tatbestand entspricht, wird von der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt und hängt u. a. von den Bedingungen der Hälterung, z. B. Größe und Beschaffenheit des Setzkeschers, Strömung, Dauer der Hälterung usw. ab.
Die Drop-Shot Montage zählt zu den Systemen und ist daher nur in Verbindung mit einem Stahl- oder Kevlarvorfach zu verwenden.
Beim Raufischangeln dürfen pro Angelrute nicht mehr als zwei Köder (Anbissstellen) verwendet werden.
Beim Fischen mit der Hegene sind höchstens fünf Anbissstellen (Nymphen o.ä.) je Angelrute erlaubt.
Die geltenden Gemeingebrauchsverodnungen für die Talsperren und Stauseen sowie der darauf basierenden Freizeitordnung für die Talsperren ist das Magnetangeln nicht als Gemeingebrauch zugelassen und darf daher nicht ausgeübt werden.
Wenn das Boot mit einer Länge über alles mal einer Breite über alles eine kleinere Fläche hat als 7 Quadratmeter und ausschließlich mit Muskelkraft betrieben wird, benötigt es keine Plakette.
Weitere Informationen: ruhrverband.de/sport-freizeit/freizeitordnung/
Das Befahren der Talsperren mit einem Boot mit E-Motor ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Es wird allerdings eine E-Motor-Plakette benötigt. Weitere Informationen können Sie in unserer Freizeitordnung für unsere Talsperren lesen: ruhrverband.de/sport-freizeit/freizeitordnung/
Verbrennungsmotoren sind nicht erlaubt. Wenn Boote mit eingebautem Verbrennungsmotor auf den Talsperren eingesetzt werden sollen, ist die Schraube zu demontieren, sämtliche Schmier-und Betriebs-stoffe von Bord sind zu entfernen und alle Seeventile zu schließen.
Das Boot darf mit einer Länge über alles mal einer Breite über alles nicht größer als 20 m² groß sein.
Der Ruhrverband direkt verkauft keine Plaketten. Sie erhalten Angelscheine und E-Motor-Plaketten über unseren Online-Shop: https://shop.angeln-im-sauerland.de/ und in den Verkaufsstellen vor Ort. Wo Sie E-Motorplaketten, Bootsplaketten und Angelscheine erhalten können, seht Ihr in den aufgelisteten Ausgabestellen.
Ja, es können Monatsplaketten und Jahresplaketten als E-Motor-Plaketten online und über die Verkaufsstellen erworben werden. Monatsplaketten sind erhältlich für die Monate März bis Oktober.
Tagesplaketten werden nicht angeboten.
Die Plaketten könnt Ihr an den Adressen in unserer Übersicht der Verkaufstellen für Angelkarten, Boots- und Motorplaketten
Die Boots- und Motorplaketten sind gut sichtbar am linken Bug von Booten, bei allen anderen Wasserfahrzeugen an gut sichtbarer, nicht demontierbarer Stelle aufzukleben (siehe auch unter folgendem Link „Ordnungsgemäße Anbringung der Motor-und Bootsplaketten“).
Bei einem Bellyboat empfehlen wir Ihnen, die Plaketten in einem transparenten Beutel oder laminiert mit einer Schnur o. ä. während des Einsatzes am Boot zu befestigen.
Bei Verlust, Außerbetriebnahme, Neukauf etc. eines Wasserfahrzeugs ist eine neue Plakette zu erwerben. Ebenso ist dies nötig bei Verlust einer Motor-und/oder Bootsplakette. Wird der gleiche Elektromotor an mehreren Booten eingesetzt, so bedarf jedes Boot einer eigenen Motorplakette. Für gewerbliche Bootsvermietungen gelten besondere Regelungen.
Eine Jahresplakette hat immer die Gültigkeit eines Kalenderjahres, also vom 01.01. bis zum 31.12.
Nein, die E-Motor-Plakette können Sie auf allen Gewässern des Ruhrverbands nutzen, auf denen Boote mit E-Motoren erlaubt sind, dies sind: Henne-, Sorpe-, Möhne- und Biggesee.