Kinder- und Jugendangeln

Kleiner Junge mit großen Fisch

Kinder bis 10 Jahre:

Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres dürfen bei einem erwachsenen Fischereischeininhaber „mitangeln“.
Das heißt: Alle Vorgänge des Angelns, die von Kindern unter 10 Jahren beherrscht werden können, sind den Kindern unter unmittelbarer Aufsicht und Einwirkung von erwachsenen Fischereischeininhabern im Sinne einer Unterstützung bei der Ausübung des Fischfangs grundsätzlich erlaubt. Dazu kann auch das Halten einer Angelrute im Einwirkungsbereich des Fischereischeininhabers gehören. Ist also das Angeln mit zwei Angelruten erlaubt und das Kind hält eine davon, dann darf der Inhaber des Fischereierlaubnisvertrages (FEV) nur noch mit einer Angelrute fischen. Ausgenommen von den genannten Tätigkeiten sind die tierschutzrelevanten Vorgänge beim Angeln, insbesondere das Abhaken, Betäuben und das Töten von Fischen. Die begleitenden erwachsenen Fischereischeininhaber tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Beschränkungen des Angelns mit Kindern.

10-16 Jahre:

Kinder und Jugendliche, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen die Angelfischerei in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers ausüben. Erforderlich ist ein eigener Erlaubnisschein/Jugend-FEV. Tierschutzrelevante Tätigkeiten wie das Abhaken, Betäuben und Töten von Fischen darf unter Beaufsichtigung des erwachsenen Fischereischeininhabers erfolgen. Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Kinderreisepass) oder ein Schülerausweis während der Ausübung der Angelfischerei mitzuführen. Diese Dokumente sind auch für den Erwerb eines Erlaubnisscheins/Jugend-FEV erforderlich.
Das Mindestalter für das Erlangen der Fischerprüfung beträgt 12 Jahre.

ab 16 Jahre:

Das Ablegen der Fischerprüfung sowie ein gültiger Fischereischein sind Pflicht. Ebenso der Erwerb eines Erlaubnisscheins/Jugend-FEV. Die Angelfischerei in Verbindung der tierschutzrelevanten Tätigkeiten darf eigenständig ohne Begleitung erfolgen.
Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) erhalten mit den Jugendjahres-FEV einen 50prozentigen Rabatt auf die Jahres-Angellizenzen von Henne-, Sorpe-, Möhne, Lister- und Biggesee.

Bestimmungen für das Angeln mit Kindern – Fischereiverband NRW