Anpassung der Kontingente für Angellizenzen

© Ruhrverband

Legende: blau = nährstoffarm; grün = mittlerer Nährstoffgehalt; orange = nährstoffreich; rot = übermäßiger Nährstoffgehalt

Die Anzahl der verfügbaren Angellizenzen an fischereilich genutzten Gewässern – wie den Sauerland-Seen – richtet sich nach der jeweiligen Ertragsfähigkeit dieser Gewässer. Diese Ertragsfähigkeit wird maßgeblich durch die chemischen und physikalischen Eigenschaften des Wassers bestimmt.

Gesetzliche Vorgaben dazu sollen eine nachhaltige und verantwortungsvolle Nutzung der Fischbestände sicherstellen. Sie regeln unter anderem den Umfang der fischereilichen Nutzungsmöglichkeiten und beinhalten das Prinzip der nachhaltigen Nutzung sowie die Hegepflicht. Daher gibt es seit jeher Obergrenzen für die Anzahl der ausgegebenen Angellizenzen an unseren Talsperren.

Durch den wasserwirtschaftlich gewollten Rückgang der Nährstoffeinträge in die Gewässer sinkt deren Ertragsfähigkeit – und damit auch die verfügbare Fischbiomasse. Das beigefügte Diagramm zeigt euch, wie sich die Nährstoffkonzentrationen (Trophie) in unseren größeren Talsperren im Laufe der Jahre verändert haben. Weitere Infos dazu findet ihr in unseren Jahresberichten sowie im Ruhrgütebericht.

Zum Schutz der Fischbestände und zur Sicherstellung einer auch künftig guten Angelfischerei mussten wir daher ab diesem Jahr die Anzahl der auszugebenden Angellizenzen entsprechend anpassen und leicht zu reduzieren.

Wir bitten um euer Verständnis und wünschen euch weiterhin ein kräftiges Petri Heil!

25.09.2025

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