Verwendung von Sideplanern

© Lennart Schneider

Der Einsatz von Sideplanern im Rahmen des Schleppangelns führte in der Vergangenheit häufig zu Konflikten zwischen Anglern und anderen Freizeitnutzern auf den Sauerland-Seen. Ab diesem Jahr ist der Einsatz von Sideplanern an den Talsperren, die dem Gemeingebrauch unterliegen daher nicht gestattet, sofern sich in Sichtweite ein anderes Wasserfahrzeug auf der Talsperre befindet.
In der Praxis bedeutet diese Regelung, dass der Einsatz von Sideplanern sofern andere Wasserfahrzeuge dadurch nicht in Bedrängnis kommen, wie gewohnt erlaubt ist. An Angeltagen, wo hingegen viel Bootsverkehr auf der Wasserfläche herrscht, ist der Einsatz von Sideplanern untersagt.
Wir appellieren in dem Zusammenhang an die Vernunft aller Freizeitnutzer und auf gegenseitige Rücksichtnahme an und auf dem Wasser.

Vielen Dank, euer Team der Ruhverbands-Fischerei!

10.01.2025

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