Fischen für ausländische Angelgäste

Für das Angeln in Deutschland ist nach Ablegen der Fischerprüfung ein staatlicher Fischereischein erforderlich. Angelgäste aus dem Ausland müssen in Form eines Prüfungszeugnisses oder einer Angelerlaubnis den Nachweis erbringen, dass sie die Angelfischerei in ihrem Heimatland ausgeübt haben. Mit diesem Nachweis kann bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Fischereiwesen bzw. Bürgerbüro) des jeweiligen Urlaubsortes gegen eine Gebühr von 16,00 € und unter Vorlage eines Passfotos ein Jahresfischereischein beantragt werden. Diese Regelung gilt nur, wenn man nicht oder nicht länger als ein Jahr in Deutschland wohnt.

Niederländische Angelgäste erhalten den Fischereischein ohne Kenntnisnachweis, da in den Niederlanden keine Fischerprüfung erforderlich ist.

In unseren Ausgabestellen können Sie dann eine Angellizenz für das gewünschte Gewässer erwerben.

Kontaktdaten und weitere Informationen der jeweiligen Ordnungsämter erhalten Sie hier:

http://www.meschede.de
http://www.moehnesee.de
http://www.sundern.de
http://www.olpe.de