Schleppangeln

Um Konflikte zwischen Schleppanglern und Seglern zu vermeiden wurde die Verwendung einer roten Flagge eingeführt. Nach ersten Anlaufschwierigkeiten auf beiden Nutzerseiten hat sich dieses Signal aber als sinnvoll erwiesen.

Dennoch weisen wir noch mal auf die Verkehrsregeln auf unseren Seen hin. Gemäß der Verkehrsregelung in der Freizeitordnung haben sich alle FahrzeugführerInnen und damit BootsführerInnen so zu verhalten, dass Dritte weder gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Für den Wasserfahrzeugverkehr auf den Ruhrverbands-Seen gilt soweit übertragbar die Binnenschifffahrtsstraßenordnung.

D.h. für AnglerIn bei Kontakt mit Segelbooten auf dem See:

  1. Die rote Flagge zur Signalisierung des Schleppangelns wird am Boot tatsächlich nur bei Ausübung der Schleppfischerei gesetzt.
  2. Ein Anspruch auf Vorfahrtgewährung besteht nicht; vielmehr ist Abstand zu halten und gegenseitig Rücksicht zu nehmen (Segelboote haben Vorfahrt!).
  3. Ein Anspruch auf Einhaltung eines Mindestabstands durch SeglerInnen beim Kreuzen hinter dem Schleppangelboot besteht nicht.
  4. Bei Segel- und sonstigen Regattaveranstaltungen haben die VeranstaltungsteilnehmerInnen der Regatta Vorfahrt. Die Regattaseefläche ist möglichst freizuhalten und das Schleppangeln in diesem Bereich einzustellen.


D. h. für SeglerIn bei Kontakt mit Angelbooten auf dem See

  1. dass diese einen ausreichenden Sicherheitsabstand beim Kreuzen aller Boote einhalten, die mit einer roten Flagge gekennzeichnet sind. Bei Kennzeichnung mit roter Flagge nutzen Angler das Boot zur Schleppfischerei. Der Mindestabstand beim Kreuzen sollte achteraus 30 m nicht unterschreiten.
  2. Segelboote in Wettfahrt (Regatten) haben die Signalflagge „U“ zu setzen.

 

 

 

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