Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat auf Basis epidemiologischer Studien (Beobachtungsstudien am Menschen unter realen Umweltbedingungen) neue tolerierbare wöchentliche Aufnahmemengen (TWI) für die Verbindungen Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) und Perfluoroktansäure (PFOA) abgeleitet. Die Verbindungen gehören zur Gruppe der Perfluorierten Tenside (PFT).
Die neuen, allerdings noch vorläufigen TWI betragen für PFOS 13 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Woche und für PFOA 6 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Woche. Dies bedeutet im Vergleich zu den bisherigen tolerierbaren Aufnahmemengen aus dem Jahr 2008 eine Reduzierung um den Faktor 80 für PFOS bzw. 1.875 für PFOA.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist zwar in seiner Stellungnahme (Nr. 032/2019) auf die Unsicherheiten in der Bewertung hin, empfiehlt jedoch, die TWI-Werte zur Risikobeurteilung von Lebensmitteln trotzdem heranzuziehen. Nach Einschätzung des BfR bedeuten kurzfristig erhöhte Aufnahmemengen, die im Bereich der TWI-Werte liegen, nicht zwangsläufig, dass gesundheitsgefährdende Konzentrationen im Blut vorliegen. Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten wird die EFSA im Rahmen eines derzeit laufenden Bewertungsverfahren PFOS und PFOA erneut begutachten.
Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes hat das nordrhein-westfälische Umweltministerium auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse nun eine Aktualisierung der im Jahr 2006 veröffentlichten Verzehrempfehlungen vorgenommen (siehe https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/gefahrstoffe/pfc/pfc-in-lebensmitteln-und-fischen). Zur Neubewertung wurden PFT-Messwerte von Fischen aus dem Jahr 2015 herangezogen (https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-hygrisc/gues/pft_fisch.php?exhibit-use-local-resources).
Perfluorierte Tenside (PFT) sind Stoffe, die eine hohe Beständigkeit gegenüber chemisch-physikalischem und biologischem Abbau besitzen und daher sehr lange in der Umwelt verbleiben. Sie sind daher nicht nur in Gewässern, sondern auch in den darin lebenden Organismen nachweisbar. Durch die umfangreichen Maßnahmen in der Vergangenheit haben die PFT-Konzentrationen in unseren Gewässern und in den Fischen deutlich abgenommen. Die noch messbare geringe Grundbelastung von PFOS und PFOA, ist für die Trink- und Badewasser-Qualität der Ruhr unbedenklich. Um diese rückläufigen Konzentrationen in der künftigen Bewertung angemessen zu berücksichtigen, werden die zuständigen Behörden im Frühjahr 2020 kurzfristig neue Fischuntersuchungen vornehmen. In Abhängigkeit von den Ergebnissen wird die derzeitige Verzehrempfehlung dann erneut aktualisiert.
Um dem in der vorstehenden Beschreibung dargestellten geringen Risiko, das mit dem Verzehr von Wildfischen aus Möhne und Ruhr verbunden sein kann, angemessen zu begegnen, bietet der Ruhrverband die Rücknahme folgender Angellizenzen (FEV) und Plaketten für den Möhnesee an, die bis zum 19.02.2020 erworbenen wurden. Die Kaufsumme für Angellizenz und Plakette wird in voller Höhe erstattet.
Diese Storno-Frist endet am 20.03.2020.
Folgende Artikel können auf Wunsch vom Käufer storniert werden:
- Jahres-FEV Möhnesee
- Jugend-Jahres-FEV Möhnesee
- Behinderten Jahres-FEV Möhnesee
- E-Motor-Plakette
- Kombi-Plakette
Die Stornierung wird dabei wie folgt durchgeführt:
- Der Kunde füllt das Rückgabeformular vollständig aus und gibt es zusammen mit FEV und / oder Plakette an die Ausgabestelle zurück, bei der FEV/Plakette erworben wurden.
- online erworbene FEV/Plaketten werden von hejfish direkt storniert und erstattet.
- Digitale FEV werden durch hejfish ungültig gemacht.
- Die Verkaufsstelle erstattet den Kaufpreis