Angelverbot in Tauchgebieten

Tauchgebiet
Tauchgebiet

In den ausgewiesenen Tauchgebieten der Sauerland-Seen kommt es leider immer wieder zu unschönen Situationen. Die Tauchplätze verfügen zum Teil über verschiedene Tauchdestinationen wie versenkte Plattformen, Boote oder Rohre, an denen immer wieder Angelköder abreißen und eine große Gefahr für die Taucher darstellen. Ebenfalls sind geschleppte Angelköder und Schnüre eine erhebliche Gefahr für die Taucher.

Wir weisen daher darauf hin, dass die durch Schilder und Bojen gekennzeichneten Tauchgebiete an unseren Seen zum Zwecke der Fischereiausübung nicht betreten und befahren werden dürfen Dies gilt sowohl für Boots- als auch für Uferangler.

Auch untersagt ist das Angeln an Badeplätzen. Dies ist im Fischereierlaubnisvetrag (FEV) unter Punkt 4 d) wie folgt geregelt: Verbote des Fischfangs: an Badeplätzen im Umkreis von 50 m auf der Wasserfläche vom 1.5. bis 1.10.

Wir bitten Euch um entsprechende Beachtung und Rücksichtnahme

Vielen Dank!

Euer Team der Ruhrverbands-Fischerei

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