Die im Rahmen der Fischereierlaubnisverträge (FEV) eingeräumte Möglichkeit zur Errichtung von Wetterschutzzelten oder -Schirmen im Uferbereich der Sauerland-Seen ist wie folgt definiert:
Die Errichtung eines Wetterschutzes ohne Boden im Rahmen der Angelfischerei ist auf eine Größe von 8m³ umbauter Raum begrenzt.
Um euch auch weiterhin attraktive und vielfältige Angelmöglichkeiten bieten zu können, bitten wir euch um Einhaltung dieser Vorgaben.
Die Fotos zeigen Beispiele für einen Wetterschutz nach unseren Vorgaben.
Vielen Dank.
Euer Team der Ruhrverbands-Fischerei
19.07.2022