Eingeschränkter Sonareinsatz

© Lennart Schneider

Die professionelle und zielorientierte Bewirtschaftung der Fischbestände der Sauerland-Seen dient vor allem der Sicherung der Wasserqualität, für die ein gesunder Raubfischbestand unverzichtbar ist. Um die hervorragenden Raubfischbestände der Sauerland-Seen zu schützen und zu erhalten, haben wir euch bereits Ende letzten Jahres detailliert über notwendige Anpassungen der fischereilichen Bestimmungen bei der Angelfischerei informiert.
Eine dieser Anpassungen ist der eingeschränkte Sonar-Einsatz in der Zeit vom 01. Juli – 30. September. Dies bedeutet für die Sauerland-Seen, auf denen die Bootsangelei gestattet ist (Möhne-, Henne-, Sorpe-, Bigge- und Listersee), dass das Mitführen von Sonaren/Echoloten jeglicher Art während der Ausübung der Angelfischerei im o.g. Zeitraum verboten ist. Seid ihr ohne Angelausrüstung am bzw. auf dem Wasser unterwegs ist das Mitführen von Sonaren weiterhin gestattet.

Zum Wohl unserer Fischbestände bitten wir um euer Verständnis und um Beachtung dieser neuen Bestimmungen.

Vielen Dank, euer Team der Ruhrverbands-Fischerei!

 

28.06.2024

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