Erklärung der Fischereilichen Bestimmungen 2024

© Lennart Schneider

Bereits zu Jahresbeginn erreichen uns vermehrt Rückfragen hinsichtlich der ab 01.01.2024 geltenden Fischereilichen Bestimmungen, speziell zu den täglichen Fangbegrenzungen, weshalb wir euch diese nochmal im Detail erläutern möchten.

Fangbegrenzung je nach Vorkommen an Möhne-, Henne-, Sorpe-, Bigge-, Lister- und Ennepesee: 

  • Es ist verboten, an einem Tag insgesamt mehr als 2 Fische der Arten Hecht, Forelle, Zander, Große Maräne sowie Flussbarsche > 35 cm zu fangen (Beispiel: 1 Hecht + 1 Zander = 2 Fische der genannten Arten);

Dies bedeutet im Detail, dass die Angelfischerei nach dem Fang von zwei der oben genannten Fischarten auf diese Arten einzustellen ist, unabhängig von der Verwendung nach dem Fang.

Die Angelfischerei auf Arten, die diesen Fangbegrenzungen nicht unterliegen (z.B. Flussbarsche < 35 cm, Kleine Maräne, Aal, Brasse, Karpfen, Rotauge usw.) ist weiterhin gestattet.

Wir hoffen euch die aktuellen Begrifflichkeiten verständlicher gemacht zu haben.

Euer Team der Ruhrverbands-Fischerei

22.01.2024

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