Geht auf Nummer sicher!

Muster für Tages-FEV für Hennesee
© Ruhrverband

Aus aktuellem Anlass möchten wir euch auf folgende Vorgaben hinweisen:

Bereits bevor ihr die Wasserflächen befahrt bzw. die Uferflächen im Rahmen der Angelfischerei betretet, solltet ihr im Besitz eines gültigen Fischereierlaubnisvertrages (FEV) sein. Der Online-Kauf eines FEV beispielsweise unmittelbar vor einer bevorstehenden Fischereikontrolle ist nicht gestattet. Bei Ausübung der Angelfischerei ohne gültigen FEV liegt ein Verstoß gegen § 293 StGB, Fischwilderei vor.

Gemäß NRW-Fischereigesetz seid ihr dazu verpflichtet eure vollständigen Fischereipapiere (Fischereischein u. Fischereierlaubnisvertrag) während der Ausübung der Angelfischerei mitzuführen. Damit ihr euch auch im Falle eines Funklochs ober eines leeren Smartphone-Akkus sicher ausweisen könnt, bitten wir euch den Fischereierlaubnisvertrag zusätzlich auszudrucken oder vollständig als PDF auf dem Smartphone zu speichern. Andernfalls handelt ihr ordnungswidrig.

Wir bitten euch um entsprechende Beachtung.

Vielen Dank, euer Team der Ruhrverbands-Fischerei.

16.08.2024

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