gemäß „Freizeitordnung der Ruhrverbandes für die Henne-, Sorpe-, Möhne- Bigge- und Listertalsperre“, Abschnitt 3.5 (Stand: Januar 2015)
Motorplakette: | Boot mit Elektromotor, unabhängig von Bootsgröße/-typ. |
Bootplakette: | Boot mit Messzahl (Länge über alles x Breite über alles) von >= 7 m² und <= 20 m², sofern nicht muskelkraftbetrieben. |
Die Motor- und Bootsplaketten sind sichtbar am linken Bug von Booten, bei allen anderen Wasserfahrzeugen an gut sichtbarer, nicht demontierbarer Stelle aufzukleben.
- Plaketten sind immer oberhalb der Wasserlinie anzuordnen.
- Plaketten sind immer unmittelbar auf den Bootsrumpf bzw. den „Spiegel“ bei Schlauchbooten zu kleben.
- Das Kleben von Plaketten auf den Elektromotor ist unzulässig.
- Das lose Mitführen von Plaketten ist unzulässig.