Ordnungsgemäßes Anbringen der Motor- und Bootsplaketten

Anbringung der Motor- und/oder Bootsplakette

gemäß „Freizeitordnung der Ruhrverbandes für die Henne-, Sorpe-, Möhne- Bigge- und Listertalsperre“, Abschnitt 3.5 (Stand: Januar 2015)

Motorplakette:

Boot mit Elektromotor, unabhängig von Bootsgröße/-typ.

Bootplakette:Boot mit Messzahl (Länge über alles x Breite über alles) von >= 7 m² und <= 20 m², sofern nicht muskelkraftbetrieben.

Die Motor- und Bootsplaketten sind sichtbar am linken Bug von Booten, bei allen anderen Wasserfahrzeugen an gut sichtbarer, nicht demontierbarer Stelle aufzukleben.

  • Plaketten sind immer oberhalb der Wasserlinie anzuordnen.
  • Plaketten sind immer unmittelbar auf den Bootsrumpf bzw. den „Spiegel“ bei Schlauchbooten zu kleben.
  • Das Kleben von Plaketten auf den Elektromotor ist unzulässig.
  • Das lose Mitführen von Plaketten ist unzulässig.

 

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