Zum Parken am Ahauser See steht Berechtigten die geschotterte Fläche neben dem Wasserkraftwerk Ahausen am Ende des Talweges zur Verfügung.
Dabei ist die Zufahrt zum Wasserkraftwerk freizuhalten.
Bitte legen Sie dazu eine Kopie Ihres Fischereierlaubnisvertrages (FEV) bzw. den Parkabschnitt ihres Tages-FEV gut sichtbar auf das Armaturenbrett Ihres Kfz.
Das Parken an anderer Stelle entlang des Privatweges ist verboten. Nicht parkberechtigte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Da der Weg stark von Radfahrern frequentiert wird, bitten wir um eine vorsichtige und angepasste Fahrweise.