Quappen-Fänge!

Quappe im Wasser
© Dr. Bernd Stemmer

Anfang 2020 wurde uns von der Bezirksregierung Arnsberg die eingeschränkte Beanglung der Quappe in Möhnesee und Hennesee genehmigt. Diese Ausnahmegenehmigung ist bis zum 31.12.2024 gültig und die weitere Freigabe ist vom Erfolg des Projektes sowie euren Quappen-Fangmeldungen abhängig. Wir freuen uns sehr über diese erfreuliche Entwicklung, die den Erfolg unserer Arbeit zeigt! Allerdings ist diese beschränkte Schonzeitaufhebung auch mit Pflichten verbunden und wir bitten euch um Unterstützung und Einhaltung der Maßgaben!

Bestimmungen zur Angelzeit für die Quappe an Möhne- und Hennesee:

  • In der Schonzeit vom 15. Dezember bis 28. Februar dürfen Quappen nicht beangelt und nicht entnommen werden.
  • Mindestmaß: 35 cm
  • Fangbegrenzung: 2 Quappen pro Angler je Tag
  • Gefangene Quappen sind unbedingt in der Fangliste zu dokumentieren und bis zum 31.12. jeden Jahres unter den bekannten u.a. Kontaktdaten einzureichen sowie in der Quappen-App zu melden.

 

per Mail: fischerei@ruhrverband.de
per Fax: 02924 879568-9
per Post: Ruhrverband, Seestraße 48, 59519 Möhnesee

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