Verkehrsregeln auf den Sauerland-Seen

Boote auf den Sauerland-Seen

Um Konflikte zwischen Schleppanglern und Seglern zu vermeiden wurde die Verwendung einer roten Flagge eingeführt. Dieses Signal hat sich bewährt.
Dennoch weisen wir zu Beginn der bevorstehenden Sommerferien nochmals auf die Verkehrsregeln für die Sauerland-Seen hin und bitten alle Freizeitnutzer um gegenseitige Rücksichtnahme!
Gemäß Freizeitordnung haben sich alle BootsführerInnen so zu verhalten, dass Dritte weder gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert werden.
Für den Bootsverkehr auf den Sauerland-Seen gilt soweit übertragbar die Binnenschifffahrtsstraßenordnung.

D. h. für AnglerInnen bei Kontakt mit Segelbooten auf dem See:
1.    Die rote Flagge zur Signalisierung des Schleppangelns wird am Boot tatsächlich nur bei Ausübung der Schleppfischerei gesetzt. Wird nicht mehr geschleppt, ist die rote Flagge einzuholen!
2.    Ein Anspruch auf Vorfahrtgewährung besteht nicht; vielmehr ist Abstand zu halten und gegenseitig Rücksicht zu nehmen (Segelboote haben Vorfahrt!).
3.    Ein Anspruch auf Einhaltung eines Mindestabstands durch SeglerInnen beim Kreuzen hinter dem Schleppangelboot besteht nicht.
4.    Bei Regatten haben die daran teilnehmenden Boote Vorfahrt. Die Regatta-Seefläche ist möglichst freizuhalten und dass Schleppangeln in diesem Bereich ist einzustellen.

D. h. für SeglerInnen bei Kontakt mit Angelbooten auf dem See,
1.    dass diese einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Angelbooten einhalten, die mit einer roten Flagge gekennzeichnet sind. Bei Kennzeichnung mit roter Flagge nutzen Angler das Boot zur Schleppfischerei und ziehen Angelschnur und Köder hinter sich her. Der Mindestabstand beim Kreuzen soll achteraus 30 m nicht unterschreiten.
2.    Segelboote in Wettfahrt (Regatten) haben die Signalflagge „U“ zu setzen 

 

 

 

 

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