Temporäres Angelverbot Möhne- und Hennesee

© Ruhrverband

Ruhrverband bereitet Tiefenwasserbelüftung an zwei Talsperren vor
Sauerstoffzehrung in Möhne- und Hennetalsperre durch natürliche Abbauprozesse

Der Ruhrverband beginnt in dieser Woche mit der vorsorglichen Belüftung des Tiefenwassers der Möhnetalsperre, um einem eventuellen Fischsterben vorzubeugen. Die notwendigen Perforationsschläuche wurden bereits verlegt. Damit ist auch das Angelverbot im Bereich der Sauerstoffanreicherungsanlage mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die imaginäre Linie zwischen den zwei tiefen Buchten (am Nordufer erste Bucht von der Staumauer aus gesehen, Höhe Yachtclub Möhnesee; am Südufer zweite Bucht von der Staumauer aus gesehen) darf Richtung Staumauer nur noch ohne anglerische Tätigkeit überfahren werden. Ein Festmachen von Booten an den orange-gelben Bojen, die die End- und Zwischenstücke der Sauerstoffanreicherungsanlage markieren, ist grundsätzlich untersagt.

Möhnetalsperre: Die rote Linie markiert den Grenzverlauf für das während der Tiefenbelüftung geltende Angelverbot. Der Verlauf der Sauerstoffleitungen ist blau, der Standort der Messboje gelb dargestellt. Quelle: GOVDATA Das Datenportal für Deutschland / Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0.

Auch am Ufer der Hennetalsperre nahe dem Hauptdamm werden in den nächsten Tagen vorsorglich Sauerstofftanks aufgestellt, um bei einem weiteren Abnehmen des Sauerstoffgehalts im Tiefenwasser umgehend reagieren zu können. Es wird damit gerechnet, dass eine Belüftung ab dem Beginn der kommenden Woche erforderlich werden könnte. Auch hier gilt wie an der Möhnetalsperre ein Angelverbot, sobald die Sauerstoffanreicherungsanlage installiert ist. Die imaginäre Linie, die Richtung Staudamm nur noch ohne anglerische Tätigkeit überfahren werden darf, verläuft zwischen den Friedensglocken am Nordufer und der „Halbinsel“ am Südufer.

Hennetalsperre: Die rote Linie markiert den Grenzverlauf für das während der Tiefenbelüftung geltende Angelverbot. Der Verlauf der Sauerstoffleitungen ist blau dargestellt. Quelle: GOVDATA Das Datenportal für Deutschland / Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0.

Weitere detaillierte Informationen findet ihr hier:

Wir bitten um entsprechende Beachtung und bedanken uns für euer Verständnis.

Euer Team der Ruhrverbands-Fischerei

 

18.09.2024

Das könnte Euch auch interessieren: